
Am 30.12.2015 trat das so genannte "Landesinformationsfreiheitsgesetz- LIFG" in Baden-Württemberg in Kraft.
Was bedeutet dies u.a. für den Bürger in Waldbronn?
Grundsätzlich - mit Einschränkungen, die sich aus dem Gesetz ergeben (§ 9 LIFG) hat jeder Bürger Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auch bei der
Kommune (§ 2 -Anwendungsbereich des LIFG).
Leider können bei aufwendigen Anfragen auch Gebühren erhoben werden.
In einfachen Fällen - also solchen, bei denen die Informationen "griffbereit" in der Verwaltung vorliegen, dürfen jedoch keine Gebühren oder Auslagen erhoben werden.
Wenngleich das LIFG Baden-Württemberg hätte umfassender ausfallen können - andere Länder waren hier etwas fortschrittlicher - so stärkt es dennoch zusammen mit den Änderungen der Gemeindeordnung die Beteiligungs- und Informationsrechte der Bürger. Insbesondere, wenn ab 30.10.2016 § 41b der Gemeindeordnung in Kraft tritt (Veröffentlichungspflichten in Bürgerinformationssystemen)