
Mit dieser Überschrift leitete der Berichterstatter der BNN den Artikel über den Themenabend "Bürgerbeteiligung in kleinen Städten und
Gemeinden" vom 7.6.2016 in Waldbronn ein.
Was die Unterzeile "Niedrigere Quoren erhöhen Teilhabe-Möglichkeiten" jedoch mit dem Kernthema der auf Gemeindebene freiwilligen Bürgerbeteiligung zu tun hat,
verwirrt eher als es aufklärt.
Dass Detailfragen in Sachen Änderung der Gemeindeordnung und somit Rechtsfragen zu Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid (=Vorgehensweise bei gesetzlich verankerten Elementen der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene) von den
Spezialistinnen der freiwilligen Bürgerbeteiligung nicht hinreichend beantwortet werden konnten, mag störend sein, hatte jedoch mit dem Thema des Abends
nichts zu tun.
Denn es ging eben nicht um die konfrontativen Elemente (Bürger "rebellieren" gegen Entscheidungen des Gemeinderats) des Einflusses der
Bürger auf den Gemeinderat, sondern um die dialogorientierten Elemente (Bürger, Gemeinderat und Verwaltung sprechen
miteinander über Vorhaben der Gemeinde) der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene.
Auch die Kritik an den Mehrheitsverhältnissen bei einem Bürgerentscheid ("Am Ende wäre es möglich, dass wenige über für eine Gemeinde
wichtige Themen- und Zukunftsfrage entscheiden"), die ein einzelner Bürger vorbrachte, fußt auf Unkenntnis der Gemeindeordnung.
Dass eine installierte freiwillige Bürgerbeteiligung, z.B. in Form einer Satzung innerhalb des Ortsrechts wie in Heidelberg (nicht "Bestand der Gemeindeordnung",
wie fälschlich geschrieben...)
mehr Transparenz schafft, ist jedoch nur dann gegeben, wenn - wie in Heidelberg - die Projekte/Themen der Gemeinde rechtzeitig vor
den Beratungen im Gemeinderat und mit allen notwendigen Informationen veröffentlicht werden, siehe hier->
Über die Inhalte des Themenabends wurde bereits von Zukunft Waldbronn berichtet.
Zusätzliche Berichte finden sich nun hier:
- Bürgerinitiative "Unser Waldbronn" ->
- Bürgerforum Bad Herrenalb ->
Hier ein verkürzter Exkurs zu den Änderungen der Gemeindeordnung, die seit 1.12.2015 in Kraft sind (und Kommunalpolitikern wie auch
kommunalpolitischen Berichterstattern bekannt sein sollten):
-
Mindestens 7% (vorher: 10%) der Wahlberechtigten müssen das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Für Waldbronn müssten also rund 700 Unterschriften (bei ca. 10.000 Wahlberechtigten) vorliegen. -
Abstimmungsquorum: Damit der Entscheid rechtsgültig ist, reicht es nicht aus, die Mehrheit an der Urne zu bekommen. Die
Mehrheit muss zusätzlich mindestens 20% (vorher: 25%) der Wahlberechtigten entsprechen. Stimmen nicht 20 Prozent aller
Wahlberechtigen mit "Ja" oder "Nein", fällt die Entscheidung in der Sache zurück an den Gemeinderat.
Details hierzu nebst Berichten zu Bürgerentscheiden unter "Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg" ->
Auch in Bad Herrenalb läuft derzeit ein solches Bürgerbegehren ->
Interessant: Die durchschnittliche Abstimmungsbeteiligung der 19 Bürgerentscheide 2015 lag bei 52,2% und damit höher, als bei den Bürgermeisterwahlen im zweiten Halbjahr 2015 (45,2%).
Ein Lamentieren, dass die Änderung der
Gemeindeordnung es ermögliche, dass nun noch weniger Bürger über wichtige Themen "entscheiden" könnten, geht deshalb an den
Fakten gänzlich vorbei.
Fazit: Freiwillige Bürgerbeteiligung verhindert crash-Kurs

Was sicher auch ein Motiv der Landesregierung war, die freiwillige Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zu fördern:
Das Verhindern von Konfrontation zwischen Bürgern und Gemeinderat/Verwaltung.
Denn nur gut informierte Bürger, die rechtzeitig in die Entscheidungen der Gemeinde/des Gemeinderats einbezogen werden, werden sich auch mit ihrem Sachverstand zum Wohle der Gemeinde einbringen und nicht "auf Konfrontation" gehen.