
Doch der Reihe nach:
1. Das BGH-Urteil und Schadensersatz, wenn der gesetzliche Kita-Anspruch nicht erfüllt wird:
Wie den Medien aktuell zu entnehmen ist, macht sich eine Kommune schadensersatzpflichtig, wenn der gesetzlich garantierte Anspruch auf Kleinkindbetreuung (ab ab 1 Jahr) nicht
realisiert werden kann. Unter der Voraussetzung, dass die Kindergartenbedarfsplanung fehlerhaft ist oder war. Siehe beispielsweise hier->
Wie sieht das in Waldbronn aus?
Bereits am 4.2.2016 bemerkte Zukunft Waldbronn, dass der Neubau der Kita bei der Albert-Schweitzer-Schule zu teuer und zu klein geplant wurde.
Siehe hier->
Die Folge: Ausserplanmäßige Ausgaben bereits 2016 siehe hier->
Und obwohl bereits jetzt feststeht, dass das Neubaugebiet Rück 2 die Schaffung einer weiteren erheblichen Anzahl von Kita-Plätzen verursachen wird
(Flüchtlingskinder noch immer nicht eingerechnet!), sieht der Bebauungsplan nun so aus:

Das Hotel, dessen betriebswirtschaftlicher Nutzen auch aufgrund des Gutachtens höchst fragwürdig ist, -siehe Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 20.7.2016 hier-> findet sich selbstverständlich
dennoch im abgebildeten Plan vom 4.8.2016 wieder.
Doch wo ist der dringend benötigte Kindergarten/Kita eingezeichnet? Der in der Gemeinderatssitzung vom 28.9.2016 bei der sogenannten
"Kosten-Nutzen-Rechnung" Rück 2 "kleingerechnet" wurde? Natürlich nirgends...oder sollen die 3 Gebäude, bezeichnet mit III, IV und V, im Plan rechts unten diesen
symbolisieren? Hauptsache, die Hotelträume bleiben erhalten...
Wie eingangs erwähnt: Das kann teuer werden!