
Am 22.9.2017 fand im Landgericht Karlsruhe der erste Termin zur "Millionen-Klage gegen Waldbronn" statt (siehe hier->)
Ein gutes Gefühl habe er - so antwortete Bürgermeister Franz Masino auf Nachfrage der BNN nach dem ersten Termin vor der Zivilkammer des Landgerichts unter
Vorsitz von Richter Andreas Staab.
Kein gutes Gefühl hatten jedoch andere Prozessbeobachter. Denn die Zivilkammer - so die BNN - wies wiederholt darauf hin, dass zu keinem
Zeitpunkt schriftlich die Gewährträgerhaftung gegenüber der ZVK-KVBW gekündigt wurde.
Diese Kündigung erfolgte erst 2013. Oder 2014...
Wenn dem so ist, so stellt sich schon die Frage, wer in der Verwaltung die Verantwortung hierfür zu übernehmen hat.
Denn sollte ein Vertrag - so wie es die BNN darstellt - ohne Auflagen, Fristen, Höchstgrenzen oder andere Bedingungen vorliegen, wäre eine Nichtkündigung 1982 (als die Anteile
durch Waldbronn verkauft wurden) wie zu bezeichnen?
Nun ist der neue Verhandlungstermin auf 27.10.2017 um 11 Uhr angesetzt.
Zu diesem Termin soll der ehemalige Bürgermeister Albrecht Glaser (jetzt AfD-Funktionär) als Zeuge gehört werden.