
Aus dem Umweltbericht zu Rück II:
"Erhebliche negative Umweltwirkungen sind bezüglich der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Tiere und Pflanzen sowie Mensch zu
erwarten".
Und weiter:
"Aus der naturschutzfachlichen Perspektive können die durch das Vorhaben bedingten erheblichen Beeinträchtigungen im Geltungsbereich des B(ebaungs-)-Plans selber jedoch
nicht vollständig kompensiert werden, so wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist.... dieser Verlust soll mit externen Maßnahmen ausgeglichen werden...."
Dies bedeutet konkret:
Waldbronn kann die Ausgleichsmaßnahmen selbst nur zu einem geringeren Teil leisten.
Und muss sich auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Teinach-Zavelstein mit 600.000 „Ökopunkten“ freikaufen!
Nachzulesen in den Unterlagen der Sitzung des Gemeinderats vom 25.03.2018 - siehe hier ->
Was diese Ausgleichsmaßnahmen die Gemeinde - oder Bauherrn - kostet: darüber schweigt des Sängers Höflichkeit.